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Ungültige Renovierungsklausel |
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Eine Vertragsklausel, wonach der Mieter bei Auszug grundsätzlich – ohne
Einschränkung – zur Endrenovierung verpflichtet wird, ist unwirksam.
Das entschied der
Bundesgerichtshof (BGH) im September 2007.
Der Fall:
Zwischen Vermieter und Mieter wurde im Vertrag zur
Schönheitsreparatur vereinbart: "Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht
renoviert gem. Anlage zurückzugeben." In der Anlage zum Mietvertrag
stand: "Zustand der Mieträume: Die Wohnung wird in einem einwandfrei
renovierten Zustand übergeben. Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht
renoviert zurückzugeben. Die Wände sind mit Rauhfaser tapeziert und
weiß gestrichen. Die Türzargen, Fensterrahmen und Heizkörper sind weiß
lackiert. Teppichboden ist fachmännisch zu reinigen."
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31.12. – Achtung Verjährung! |
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Nachdem die reguläre Verjährungsfrist in Deutschland von 30 auf 3 Jahre verkürzt worden ist, heißt es am Jahresende: aufgepasst! Nicht nur der Geschäfts- sondern auch der Privatmann ist gefordert.
Egal ob Sie mitten im Jahr eine Rechnung gestellt haben oder ob eine Leasingrate am Anfang des Jahres fällig war, die Verjährungsfrist für diese Forderung beginnt immer erst am Ende des Jahres zu laufen. Sie endet nach 3 Jahren genau am 31.12. um 24 Uhr. Alles was Sie bis dahin nicht geregelt haben, wird nun zum Vabanque-Spiel. Denn die Forderung besteht zwar noch, aber der Schuldner hat ab dem 01.01. das Recht die Zahlung zu verweigern.
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Unwirksamer Klageverzicht |
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Verstoß gegen Treu und Glauben
Von Gabriele Curschmann-Käsinger
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2007 ein
Urteil erlassen, indem der Verzicht eines Arbeitnehmers auf sein
Klagerecht gegen eine Kündigung für unwirksam befunden wurde.
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Formulieren Sie klar und fair!
Von Heinz Käsinger
Wohl jeder Arbeitnehmer und jeder Arbeitgeber hat schon von den geheimnisvollen Formulierungen gehört, die, in Arbeitszeugnissen verwendet, eine bestimmte Bedeutung vermitteln würden. ATLANTIS ist für eine klare und eindeutige Sprache.
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Das Finanzamt zahlt mit
Von Heinz Käsinger
Gerade die Tauchbranche ist sehr reiseintensiv und viele, die beruflich damit befasst sind, müssen oft ins Ausland verreisen. Das Finanzamt neigt in der steuerlichen Bewertung solcher Reisen erfahrungsgemäß dazu, sie abzulehnen – Vergnügungsreisen werden vermutet. Um so wichtiger sind eine klare Begründung der Reise und eine sorgfältige Abwicklung der Formalien (Papiere, Belege etc.).
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